Gesetzesänderung – wichtig für den TierhalterDer Gesetzesgeber erließ vor einiger Zeit die Verordnung, nach welcher schnellstens Hunde,Katzen oder Frettchen bei Reisen in die Länder der Europäischen Union gekennzeichnet werden müssen – entweder durch Tätowierung oder elektronischer Kennzeichnung (Chip). Am 3. Juli 2011 endet die Übergangszeit, welche der Gesetzgeber den Tierfreunden gewährte. Ab diesem Datum ist die Kennzeichnung bei Besuchen eines anderen EU – Landes Pflicht.
Der Tierhalter sollte das Anbringen eines elektronischen Chips gleich mit einer Registrierung des Tieres bei einer Tierschutzorganisation – z. B. TASSO e.V. – verbinden. Das Anbringen des elektronischen Chips ist für das Tier schmerzlos, der Chip ist einige Millimeter groß und wird von Ihrem Tierarzt unter die Haut des Vierbeiners verpflanzt. Durch den Chip kann bei einem Entlaufen oder Verlust des Tieres ein gefundenes Tier dem jeweiligen Besitzer zugeordnet werden.
Bei einer Kennzeichnung kann ein kleines verlorenes Tier wieder großes Glück haben.... und die Fakten:
Lt. Aussage der Tierschutzorganisation TASSO e.V. entlaufen in Deutschland durchschnittlichalle 90 Sekunden ein Hund oder eine Katze. Die meisten entlaufenen Tiere landen dann in einem Tierheim und verursachen dort Aufwendungen von mind. € 11.00 pro Tag und Tier. So entstehen bundesweit jährliche Kosten im zweistelligen Millionenbereich für die Tierheime. Mit Geld aufwiegen kann man jedoch nicht das Leid, welches ein entlaufenes Tier erfährt, bevor es in ein Tierheim kommt.
Für einen Hund oder eine Katze ist der Aufenthalt in einem solchen Heim eine starke psychische Belastung und oft kann ein Tier diesen Schock nicht oder nur sehr schwer verkraften. Das Chippen ist für das Tier eine Vorsorge, dass es beim Auffinden gleich seinem alten„Herrchen oder Frauchen“ zugeordnet werden kann und ihm lange Aufenthalte in einem Tierheim erspart werden.Für Neukennzeichnungen dürfen ab dem 3. Juli 2011 nur noch Transponder (Chips) verwendet werden. Das heißt aber nicht, dass ab diesem Datum alle tätowierten Tiere mit einem Transponder nachgekennzeichnet werden müssen. Die EU - Kommission teilte am 1.12.2010 mit, daß eine deutlich erkennbare Tätowierung weiterhin als gültige Kennzeichnung anerkannt wird, wenn diese vor dem 3.7.2011 angebracht wurde. Die Kennzeichnung ist somit eine Sache des Tierschutzes. ... und die Lösung: Die effektivste Lösung ist eine flächendeckende Kennzeichnung und Registrierung der Tiere. Durch eine schnelle Rückvermittlung spart TASSO e.V. bei über 50.000 registrierten Tieren schon jetzt ca. 50 Millionen Euro pro Jahr . Wären alle 13 Millionen Tiere registriert, könnten die Tierheime jedes Jahr um mehr als 20 Millionen Euro entlastet werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Verfasserin.
Copyright Galina Roth, Tierärztin mit Hilfe Tierärzteblatt 2/11
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